Was ist ein Ortsrat?
- Ein Ortsrat ist ein politisches Gremium wie der Stadtrat
- Er besteht aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern, mindestens fünf
- Er wählt aus seiner Mitte einen Ortsbürgermeister
- Ein Ortsrat sollte eine Plattform für eine gesellschaftliche Debatte sein
Rechtliche Grundlagen
Aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):
- § 91 regelt Größe, Wahl, Satzung, etc.
- § 92 beschreibt den Ortsbürgermeister
- § 93 regelt die Zuständigkeiten
- § 94 Mitwirkungsrechte des Ortsrates
Aufgaben und Funktionen
Belange der Ortschaft wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung hinwirken
- Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen
- Pflege des Ortsbildes
- Vereins- und Brauchtumsförderung
- Verwaltung eigener Haushaltsmittel
- Anhörungsrecht in die Ortschaft berührenden Fragen
- Vorschlagsrecht gegenüber der Stadt in ortschaftsbezogenen Angelegenheiten
Der Weg zu einem Ortsrat
- Dokumentation des politischen Willens der Dorfgemeinschaft
(z.B. Unterschriftenliste) - Vorlage und Beschluss im Stadt- oder Samtgemeinderat
- Wahl eines Ortsrates gemeinsam mit der Kommunalwahl