rechtliches

Flohmarktregeln

Wichtige Informationen und Regeln:

Der Garagen-Flohmarkt findet ausschließlich auf privaten Grundstücken in Hülptingsen statt. Privatpersonen verkaufen dabei auf dem eigenen Grundstück gebrauchte, nicht kommerzielle Dinge, aus der Garage oder dem Carport heraus bzw. im Vorgarten mit Verkaufstischen o.Ä…

Wer genügend Platz hat, kann auch gerne Nachbarn von entlegeneren Hülptingser Straßenabschnitten einen Standplatz auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung stellen. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass eine Beteiligung öffentlicher Flächen, wie Fußwege, Grünstreifen etc. nicht gestattet ist!

Die Flohmarktstand-Anbieter/innen betreiben ihre Stände ausschließlich auf privatem Grund als private Veranstaltung auf eigene Haftung und Verantwortung. Auf dem eigenen Grundstück herrscht dabei grundsätzlich das Hausrecht. Das bedeutet, dass Grundstücksbesitzer jederzeit Besucher des Grundstücks verweisen dürfen, wenn diese sich nicht an die Regeln halten.

Kommerzielle Anbieter sind nicht zugelassen!